
FÖRDERUNG
Private Förderung:
für Ihre Gebäude
privater Zuschuss liegt bei bis zu 40% der Nettobaukosten
Erhaltung/Gestaltung
ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude
Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt , es können mehrere Objekte – auch in mehreren Jahren – beantragt u. gefördert werden. Siehe dazu unser Beispiel.
Umnutzung
von Gebäuden land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (nur für aktive Landwirte)
Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert! Antragstellung gilt auch für Gebäude jüngeren Datums.
Umnutzung
ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude
Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert!
Revitalisierung
leerstehender und landschaftstypischer Gebäudesubstanz
Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert!
Frage uns gerne persönlich!

Mehr als eine Förderung?
Hast Du mehrere Objekte, denen eine Sanierung gut täte? Es ist möglich, für unterschiedliche Objekte auf einem Grundstück Förderungen zu erhalten.


OBJEKT 1 Wohnbereich
Gestaltung und Erhaltung / Revitalisierung
z. B. durch die Erneuerung und Sanierung von Dächern, Dachgauben, -konstruktionen inkl. Abriss- und Dämmmaßnahmen, Regenrinnen, aber auch Fenster und Türen.

OBJEKT 2 Wirtschaftsbereich
Umnutzung
z. B. durch den Umbau zur Ferienwohnung.

OBJEKT 3 Nebengebäude
Erhalt
z. B. durch die Sanierung des Fachwerks.


Tipp: Förderung von Gebäuden bis Baujahr 1955!
Privat gefördert werden gestalterische, ortsbildprägende und landschaftspflegerische Projekte und Baumaßnahmen. Zu berücksichtigen ist dabei: Eine Förderung gibt es in der Regel für Gebäude bis zum Baujahr ca. 1955, gegebenenfalls auch Gebäude jüngeren Jahrgangs. Ausnahmen gelten für ortsbildprägende und landwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Die Gesamtinvestition muss bei privaten Projekten mindestens 8.333 € betragen.
weiterlesen
Der Zuschuss beträgt in der Regel 30 %, die nicht rückzahlbar sind und das Vorhaben soll auch eine gestalterische Verbesserung im Sinne einer dorfgerechten Gestaltung beinhalten. Deshalb werden alle Projektanträge bewertet. Bei öffentlichen Maßnahmen gibt es höhere Zuschüsse.
Beispiele für private Förderungen:
Sanierung von Dachstuhl, Fenstern & Haustüren, …
weitere Beispiele
- Erneuerung oder Sanierung von Dachstuhl, Dacheindeckung, Gauben, Fenstern, Haustüren, Toren, Fassaden, Schornsteinen, Regenrinnen, Einfriedungen, Zuwegungen
- Umnutzung oder Instantsetzen von ungenutzten Dach-, Stall- und Wohnflächen
- Anpassen von Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten
- Schaffung von Grundversorgungseinrichtungen wie Bäcker, Einzelhandel, Post, Bank
- Investitionen in die Erweiterung vorhandener Kleinstunternehmen (Bausubstanz, Maschinen)
Förderrichtlinien

Aktuelle ZILE-RICHTLINIEN - Entwurfsstand
Richtlinien zur Förderung von Projekten

Bewertungsschema Dorfentwicklung
für öffentliche Projekte

Bewertungsschema Dorfentwicklung
für private Maßnahmen
besondere
Fördermöglichkeiten
für Kleinstunternehmen
der Grundversorgung (unter 10 Mitarbeiter*innen und jährliche Umsatz kleiner zwei Mio. €), Zuschuss bis zu 45 %, max. 200.000 € für Investitionen in Errichtung oder Erweiterung von Bausubstanz und/oder Maschinen.
„Basisdienstleistungen"
z. B. Dorf- oder Nachbarschaftsläden, kleine Dienstleistungs- u. Versorgungszentren, Apotheke, Post, Bank, Dorfhelferservice, Carsharing, Kinder- u. Jugendclub; Zuschuss bis max. 45 %, max. 200.000 €


Beispiele für öffentliche Förderungen:
Dorfhäuser, Veranstaltungsräume, Spielplätze, …
weitere öffentliche Maßnahmen
- Neu-, Aus- und Umbau von Dorfgemeinschafts- oder Mehrfunktionshäusern und deren Außenanlagen (Gemeinschaftsanlagen)
- Dorf- und Nachbarschaftsläden
- Kleine Dienstleistungs- u. Versorgungszentren mit Einzelhandel, ärztliche Versorgung, Apotheke, Post
- Betreutes Wohnen
- Abenteuerspielplatz, Jugendclub, Veranstaltungsraum (Schaffung und Verbesserung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen)
- Informationstreffpunkte
- Wegeführungen
- Leitsysteme
- Öffentliche Grünflächen
- Gestaltung und Verkehrssicherung von Straßenräumen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen
- Dienstleistungen zur Mobilität (z.B. Mitfahrerzentralen, Carsharing usw.)
- Erneuerung oder Sanierung von Dachstuhl, Dacheindeckung, Fenstern, Haustüren Fassaden, Schornsteinen, Regenrinnen, Einfriedungen, Zuwegungen an öffentlichen Gebäuden
Bei Fragen
Ruf uns gern an!
Planungsbüro Patt
Julia Tiernan
Carsten Janßen
Schillerstraße 15
21335 Lüneburg
tel. 04131 / 22 19 49 – 6
julia.tiernan@patt-plan.de
carsten.janssen@patt-plan.de
www.patt-plan.de