FÖRDERUNG

Private Förderung für Ihre Gebäude

 privater Zuschuss liegt bei bis zu 40 % der Nettobaukosten 

Erhaltung

ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude

Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 50.000 € pro Objekt , es können mehrere Objekte – auch in mehreren Jahren – beantragt u. gefördert werden. Siehe dazu unser Beispiel.

Umnutzung

von Gebäuden land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (nur für aktive Landwirte)

Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert! Antragstellung gilt auch für Gebäude jüngeren Datums.

Umnutzung

ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude

Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert!

Revitalisierung

leerstehender und landschaftstypischer  Gebäudesubstanz

Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert!

 Frage uns gerne persönlich! 

Mehr als eine Förderung?

Hast Du mehrere Objekte, denen eine Sanierung gut täte? Es ist möglich, für unterschiedliche Objekte auf einem Grundstück Förderungen zu erhalten.

OBJEKT 1 Wohnbereich

Gestaltung und Erhaltung / Revitalisierung

z. B. durch die Erneuerung und Sanierung von Dächern, Dachgauben, -konstruktionen inkl. Abriss- und Dämmmaßnahmen, Regenrinnen, aber auch Fenster und Türen.

OBJEKT 2 Wirtschaftsbereich

Umnutzung

z. B. durch den Umbau zur Ferienwohnung.

OBJEKT 3 Nebengebäude

Erhalt

z. B. durch die Sanierung des Fachwerks.

Tipp: Förderung von Gebäuden bis Baujahr 1955!

Privat gefördert werden gestalterische, ortsbildprägende und landschaftspflegerische Projekte und Baumaßnahmen. Zu berücksichtigen ist dabei: Eine Förderung gibt es in der Regel für Gebäude bis zum Baujahr ca. 1955, gegebenenfalls auch Gebäude jüngeren Jahrgangs. Ausnahmen gelten für ortsbildprägende und landwirtschaftlich genutzte Gebäude.

Die Gesamtinvestition muss bei privaten Projekten mindestens 8.340 € betragen.

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Der Zuschuss beträgt in der Regel 40 % (Nettokosten), die nicht rückzahlbar sind und das Vorhaben soll auch eine gestalterische Verbesserung im Sinne einer dorfgerechten Gestaltung beinhalten. Deshalb werden alle Projektanträge bewertet. Bei öffentlichen Maßnahmen gibt es höhere Zuschüsse.

Beispiele für private Förderungen:

Sanierung von Dachstuhl, Fenstern & Haustüren, …

 

weitere Beispiele
  • Erneuerung oder Sanierung von Dachstuhl, Dacheindeckung, Gauben,  Fenstern, Haustüren, Toren, Fassaden, Schornsteinen, Regenrinnen, Einfriedungen, Zuwegungen
  • Umnutzung oder Instantsetzen von ungenutzten Dach-, Stall- und Wohnflächen
  • Anpassen von Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten
  • Schaffung von Grundversorgungseinrichtungen wie Bäcker, Einzelhandel, Post, Bank
  • Investitionen in die Erweiterung vorhandener Kleinstunternehmen (Bausubstanz, Maschinen)

Förderrichtlinien

Aktuelle ZILE-RICHTLINIEN

Richtlinien zur Förderung von Projekten 

Anmeldeformular

unverbindliche Voranfrage

Informationen zur antragstellung

(gültig ab 01.08.2022)

 

Bewertungsschema Dorfentwicklung

für private Maßnahmen

Bei Fragen

Ruf uns gern an!

Planungsbüro Patt

Julia Tiernan
Schillerstraße 15
21335 Lüneburg

tel. 04131 / 22 19 49 - 6
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