FÖRDERUNG
Private Förderung für Ihre Gebäude
privater Zuschuss liegt bei bis zu 40 % der Nettobaukosten
Erhaltung
ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude
Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 50.000 € pro Objekt , es können mehrere Objekte – auch in mehreren Jahren – beantragt u. gefördert werden. Siehe dazu unser Beispiel.
Umnutzung
von Gebäuden land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (nur für aktive Landwirte)
Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert! Antragstellung gilt auch für Gebäude jüngeren Datums.
Umnutzung
ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude
Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert!
Revitalisierung
leerstehender und landschaftstypischer Gebäudesubstanz
Zuschuss bis max. 40 % der förderfähigen Baukosten, max. 150.000 € pro Objekt. Auch der Innenausbau wird gefördert!
Frage uns gerne persönlich!
Mehr als eine Förderung?
Hast Du mehrere Objekte, denen eine Sanierung gut täte? Es ist möglich, für unterschiedliche Objekte auf einem Grundstück Förderungen zu erhalten.
OBJEKT 1 Wohnbereich
Gestaltung und Erhaltung / Revitalisierung
z. B. durch die Erneuerung und Sanierung von Dächern, Dachgauben, -konstruktionen inkl. Abriss- und Dämmmaßnahmen, Regenrinnen, aber auch Fenster und Türen.
OBJEKT 2 Wirtschaftsbereich
Umnutzung
z. B. durch den Umbau zur Ferienwohnung.
OBJEKT 3 Nebengebäude
Erhalt
z. B. durch die Sanierung des Fachwerks.
Tipp: Förderung von Gebäuden bis Baujahr 1955!
Privat gefördert werden gestalterische, ortsbildprägende und landschaftspflegerische Projekte und Baumaßnahmen. Zu berücksichtigen ist dabei: Eine Förderung gibt es in der Regel für Gebäude bis zum Baujahr ca. 1955, gegebenenfalls auch Gebäude jüngeren Jahrgangs. Ausnahmen gelten für ortsbildprägende und landwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Die Gesamtinvestition muss bei privaten Projekten mindestens 8.340 € betragen.
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Der Zuschuss beträgt in der Regel 40 % (Nettokosten), die nicht rückzahlbar sind und das Vorhaben soll auch eine gestalterische Verbesserung im Sinne einer dorfgerechten Gestaltung beinhalten. Deshalb werden alle Projektanträge bewertet. Bei öffentlichen Maßnahmen gibt es höhere Zuschüsse.
Beispiele für private Förderungen:
Sanierung von Dachstuhl, Fenstern & Haustüren, …
weitere Beispiele
- Erneuerung oder Sanierung von Dachstuhl, Dacheindeckung, Gauben, Fenstern, Haustüren, Toren, Fassaden, Schornsteinen, Regenrinnen, Einfriedungen, Zuwegungen
- Umnutzung oder Instantsetzen von ungenutzten Dach-, Stall- und Wohnflächen
- Anpassen von Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten
- Schaffung von Grundversorgungseinrichtungen wie Bäcker, Einzelhandel, Post, Bank
- Investitionen in die Erweiterung vorhandener Kleinstunternehmen (Bausubstanz, Maschinen)
Förderrichtlinien
Aktuelle ZILE-RICHTLINIEN
Richtlinien zur Förderung von Projekten
Anmeldeformular
unverbindliche Voranfrage
Informationen zur antragstellung
(gültig ab 01.08.2022)
Bewertungsschema Dorfentwicklung
für private Maßnahmen
Bei Fragen
Ruf uns gern an!
Planungsbüro Patt
Julia Tiernan
Schillerstraße 15
21335 Lüneburg
tel. 04131 / 22 19 49 - 6
julia.tiernan@patt-plan.de
www.patt-plan.de